Als Rechtsanwalt im Tierrecht unterstützt Mag. Vanek nicht nur den Mensch, sondern auch das Tier. Dabei gibt es zahlreiche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, die das Tierrecht komplex machen (Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht). Das Aufgabengebiet erstreckt sich von Haftungen nach Hundebissen über Verwaltungsstrafen wegen Verstoßes gegen die Maulkorb- oder Leinenpflicht bis hin zu gewährleistungsrechtlichen oder schadenersatzrechtlichen Ansprüchen infolge Erkrankung nach dem Kauf eines Tieres. Unabhängig vom Tier betreut Mag. Vanek dabei neben ZüchterInnen auch TierbesitzerInnen und TierärztInnen.